|   |   |   |   |   | 
 
 |   |   |   |   |   | 
 
Sie suchen?
 |   |   | 
 
 
 |   |   |   | 
 
Aktuelle MitteilungenWunschkennzeichenFormulareGEO-Portal Landkreiskarte anzeigen Text vergrößern
 
Ausländerrecht
Ansprechpartner
Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
Allgemeine Informationen
Besuchsaufenthalte
Familiennachzug
Erwerbstätigkeit von Ausländern
Integration von Ausländern
Asyl
Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der EWR-Staaten und der Schweiz
Staatsangehörigkeitsrecht
Integration

 

Besuchsaufenthalte

Kann ein für einen Besuchsaufenthalt in Deutschland visumpflichtiger Ausländer gegenüber der deutschen Auslandsvertretung bei Beantragung des Visums nicht nachweisen, dass der Besuchsaufenthalt ausreichend finanziell abgesichert ist (Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutz), verlangt die Auslandsvertretung eine sog. "Verpflichtungserklärung".

Für die Abgabe der Verpflichtungserklärung muss der deutsche oder ausländische Staatsangehörige, der den ausländischen Gast einladen möchte, persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen und den dort erhältlichen Vordruck vor Ort ausfüllen. Die Ausländerbehörde prüft die Bonität und beglaubigt die Unterschrift des Einladenden. Das Original der Verpflichtungserklärung übersendet der Einladende seinem Gast zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung.

Der Einladende muss hierzu folgende Unterlagen vorlegen:

  1. Pass oder Ausweis
  2. Einkommensnachweis bei:
    - Erwerbstätigen: die letzten drei Verdienstbescheinigungen
    - Rentnern: aktueller Rentenbescheid
    - Selbständigen: Kopie des letzten Steuerbescheides oder vom Steuerberater
      ausgestellter Nachweis über den erzielten Gewinn
    - Arbeitslosen: aktueller Arbeitslosengeldbescheid
  3. Mietvertrag bzw. bei Haus- und Wohnungseigentümern Kaufvertrag, Grundbuchauszug sowie Nachweis über evtl. Darlehensbelastungen
Über den Gast müssen folgende Daten bekannt sein:
  1. Name, Vorname
  2. Geburtsdatum und -ort
  3. Wohnadresse im Heimatland
  4. Passnummer

Gebühr: 25,00 Euro