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Regelungen im Bereich Sozialhilfe
Arbeitsfähige Personen Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (besser bekannt unter dem Begriff Hartz IV) hat der Landkreis Neu-Ulm zusammen mit der Agentur für Arbeit eine Arbeitsgemeinschaft zum Vollzug des SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende gegründet. Seit 01.01.2011 werden diese Aufgaben kraft Gesetz in einem gemeinsamen Jobcenter erfüllt.
Arbeitsunfähige Personen Die Bearbeitung von Sozialhilfeleistungen nach SGB XII - Grundsicherung für arbeitsunfähige Personen - erfolgt im Landratsamt Neu-Ulm. Nähere Auskünfte dazu erteilen Sachbearbeiter des Fachbereichs 26 „Soziale Leistungen“ oder das Infoblatt Soziale Hilfen.
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