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Beistandschaften, Sorgeregister
 Die Beistandschaft ist ein für Sie freiwilliges und kostenfreies Hilfsangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Sie schafft somit auf freiwilliger Basis für alle allein erziehenden Elternteile die Möglichkeit, Hilfe des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes können Sie eine Beistandschaft beantragen. Antragsberechtigt ist der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet (bei gemeinsamer elterlicher Sorge) oder der das alleinige Sorgerecht ausübt.

| - Beistandschaften für Kinder von Eltern, die miteinander verheiratet waren (für den ganzen Landkreis)
- Prozessvertretung für auswärtige Jugendämter
- Beratung in Fragen des Unterhalts
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| Beistandschaften für Kinder von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind für die Gemeinden Bellenberg, Illertissen, Altenstadt, Kellmünz, Buch, Oberroth, Unterroth und Osterberg mit den jeweiligen Ortsteilen | | | |  | Sorgeregister | | | | 
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| - Beistandschaften für Kinder von Eltern, die miteinander verheiratet waren (für den ganzen Landkreis)
- Prozessvertretung für auswärtige Jugendämter
- Beratung in Fragen des Unterhalts
Vertretung gegenseitig
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| Beistandschaften für Kinder von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind für die Gemeinden Bellenberg, Illertissen, Altenstadt, Kellmünz, Buch, Oberroth, Unterroth und Osterberg mit den jeweiligen Ortsteilen

Elchingen, Holzheim, Nersingen, Senden mit den jeweiligen Ortsteilen Neu-Ulm/Ludwigsfeld und Gerlenhofen

Stadt Neu-Ulm ohne Ludwigsfeld und Gerlenhofen

Vöhringen, Pfaffenhofen, Weißenhorn und Roggenburg mit den jeweiligen Ortsteilen
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|  | Sorgeregister | | | Sorgeregister für alle im Landkreis Neu-Ulm geborenen Kinder von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
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