Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Es kann durch nichts ersetzt werden. Durchschnittlich verbraucht jeder Einwohner in Bayern ca. 132 l Trinkwasser pro Tag.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst überwacht die Trinkwasserversorgungsanlagen auf Grundlage der Trinkwasserverordnung. Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen müssen ihr Trinkwasser regelmäßig bakteriologisch und chemisch untersuchen lassen und die Untersuchungsergebnisse dem Öffentlichen Gesundheitsdienst vorlegen.
Wenn Sie sich für einzelne Wasserwerte oder Analysen interessieren, müssen wir Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten, sich an das betreffende Wasserwerk zu wenden.
Regenwassernutzungsanlagen
Die Betreiber von Regenwassernutzungsanlagen sind seit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung vom 01.01.2003 verpflichtet, ihre Anlagen beim Landratsamt anzumelden. Der Hintergrund ist folgender: Es gibt immer wieder Fälle, in denen Regenwasser z. B. durch Fehlanschlüsse in das Trinkwasserleitungsnetz gelangt und auf diese Weise das bis dahin gesundheitlich unbedenkliche Trinkwasser verunreinigt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-711 oder -731.
Schwimmbäder
Für die Öffentlichkeit zugängliche Bäder werden gemäß Infektionsschutzgesetz durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst aus hygienischer Sicht überwacht. Für die regelmäßigen Badewasseruntersuchungen ist der Betreiber des Bades verantwortlich, der die Untersuchungsergebnisse dem Öffentlichen Gesundheitsdienst vorlegt. Die hygienischen Qualitätsanforderungen an das Badewasser ergeben sich aus der DIN 19643.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-711 oder -731.