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Grußwort des Landrats
Der Landkreis stellt sich vor
Aufgaben des Landratsamtes
Der Kreistag und seine Ausschüsse
Rechtssammlung
Bürgerstiftung

 

Aufgaben des Landratsamtes


  
Das Landratsamt Neu-Ulm ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen und präsentiert sich als bürgernahe und kundenorientierte Behörde mit einer Doppelfunktion.

Das Landratsamt ist zum einen Staatsbehörde und erfüllt in dieser Funktion staatliche Aufgaben, wie etwa die Rechtsaufsicht über kreiseigene Gemeinden, die Kraftfahrzeugzulassungen oder die Erteilung von Baugenehmigungen. Auch das Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesen sowie die Bereiche Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wasserrecht, Immissionsschutz, Naturschutz oder Gesundheits- und Veterinärdienst gehören z. B. zum Aufgabenbereich der Staatsbehörde.

 
Zum anderen ist das Landratsamt Landkreisbehörde mit eigenen sowie weiteren, vom Staat durch Einzelgesetz übertragenen Aufgaben. Bei den damit übertragenen Aufgaben handelt es sich z. B. um den Erlass von sicherheitsrechtlichen Verordnungen, die Sicherstellung des Rettungsdienstes, den Vollzug des Unterhaltssicherungs- und des Wohngeldgesetzes oder die Fleischhygieneüberwachung. Hier agiert der Landkreis weisungsgebunden. Bei den eigenen Aufgaben handelt der Landkreis im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nach eigenem Ermessen. Hier wird zwischen Pflichtaufgaben, die vorrangig zu erfüllen sind, und freiwilligen Aufgaben unterschieden. Zu den Pflichtaufgaben des Landkreises gehören beispielsweise der Bau und Betrieb von Krankenhäusern, die Jugendhilfe, Sozialhilfeleistungen für Erwerbsunfähige und Senioren oder die Übernahme von Unterkunftskosten für bedürftige, erwerbsfähige Arbeitsuchende. Auch der Bau und Unterhalt weiterführender Schulen und Förderschulen sowie der Kreisstraßen oder die Abfallbeseitigung gehören zu den Pflichtaufgaben.
Die freiwilligen Aufgaben nimmt der Landkreis im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten wahr. Hierzu zählen etwa die Förderung von kulturellen und sozialen Einrichtungen, die Sportförderung oder die Förderung der Denkmalpflege.