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Demonstrationen und Versammlungen

Die Versammlungsfreiheit ist als Grundrecht in Artikel 8 des Grundgesetzes garantiert.

Das Versammlungsgesetz regelt hierzu die notwendigen Einzelheiten, wie z.B. die Anmeldung der Demonstration, die Aufstellung von Ordnungskräften oder aber auch sonstige Auflagen, gegebenenfalls sogar das Verbot der Veranstaltung. Für einen notwendigen Auflagenbescheid des Landratsamtes können Gebühren bis zu 200,00 Euro fällig werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-311 oder -310.