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Legalisation/Apostille
Wenn deutsche Personenstandsurkunden im Ausland vorgelegt werden müssen, z.B. anläßlich einer Eheschließung, müssen diese legalisiert, also beglaubigt, oder mit einer Apostille versehen werden. Dies wird durch die Bezirksregierung in Augsburg durchgeführt. Das Landratsamt muss zudem eine Vorbeglaubigung der Unterschrift des Standesbeamten vornehmen.
Informationen gibt es bei den Standesämtern oder unter Tel. 0731/7040-312.
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