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Vereinsrecht

Für Fragen, die das Vereinsrecht im Allgemeinen oder die Eintragung in das Vereinsregister betreffen, ist für den Landkreis Neu-Ulm das Amtsgericht Memmingen zuständig.

Vereine, die überwiegend von ausländischen Mitbürgern geführt werden, müssen ein Gründungsprotokoll sowie eine Kopie der Satzung beim Landratsamt vorlegen. Benötigt wird zudem eine Zusammenstellung der vollständigen Anschrift der Vorstandsmitglieder und des Vereins. Auch Änderungen in der Vorstandschaft oder in der Satzung sind meldepflichtig.

Informationen erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-312.