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Hinweise zum Umgang mit heimischen Wildtieren und Schädlingen

Biber:

Es handelt sich um eine streng geschützte Tierart.
Bei erheblichen land-, forst oder fischereiwirtschaftlichen Beeinträchtigungen sowie Gefährdung der öffentlichen Sicherheit (z.B. Gefahr von Dammbrüchen, Hochwasser oder Unterhöhlung von Wegen) sind Ausnahmen möglich (Auskunft beim Landratsamt: Tel. 0731/7040-441).


Bisam:

Da in Bayern keine amtlichen Bisamfänger mehr bestellt werden, ist zur Vermeidung von Schäden der Grundstückseigentümer, der Unterhaltungspflichtige des Gewässers oder bei angestauten Gewässern der Betreiber der Stauanlage zuständig. –
Tierschutzrechtliche Bestimmungen sind bei einer evtl. erforderlichen Bejagung zu beachten (Auskunft beim Landratsamt: Tel. 0731/7040-662).


Borkenkäfer, Buchdrucker, Kupferstecher Verständigung des zuständige Amtes für Landwirtschaft und Forsten in Krumbach (Tel. 08282/8994-11).
S
achkundige und sachgemäße Bekämpfung nach guter fachlicher Praxis, ggf. durch eine Firma für Schädlingsbekämpfung.

Eichenprozessions-
spinner
Bei Auftreten im Wald oder am Waldrand:
Meldung an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Krumbach (Tel. 08282/8994-11).
Bei Auftreten innerhalb der Bebauung und in der freien Natur:
Meldung an die jeweilige Gemeindeverwaltung.
Sachkundige und sachgemäße Bekämpfung nach guter fachlicher Praxis, ggf. durch eine Firma für Schädlingsbekämpfung.

ACHTUNG:
Die giftigen Haare des Eichenprozessionsspinners, die insbesondere an den Gespinstnestern haften, können bei Kontakt Hautreaktionen oder Allergien auslösen.
Die Haare können wegen der Verbreitung durch den Wind auch noch in einiger Entfernung zu den Gespinstnestern auftreten.

Feuerbrand Kontrolle der Pflanzen auf Schadsymptome, Meldepflicht bei Auftreten oder Verdacht, Rodung der Pflanzen bzw. Rückschnitt der Triebe nach Absprache, Desinfektion von Scheren, Sägen, Vernichtung des Schnittgutes, Meldungen und Absprachen an das bzw. mit dem Landratsamt: Tel. 0731/7040-442.

Fuchs, Dachs Verständigung des Jägers (Auskunft bei der unteren Jagdbehörde: Tel. 0731/7040-311) oder bei der Polizei.

Habicht, Bussard

Kein Abschuss und kein Fang erlaubt, da es sich um eine streng geschützte Tierart handelt. Erst nach Verursachung erheblicher Schäden ist eine Ausnahme möglich.
Auskunft erteilt beim Landratsamt die untere Jagdbehörde (Tel. 0731/7040-311) oder die untere Naturschutzbehörde (Tel. 0731/7040-441).


Hornissen,
Wildbienen,
Hummeln

Hornissen sowie alle heimischen Arten von Bienen und Hummeln sind besonders geschützt.
Bei einer erheblichen Gefährdungslage ist eine Ausnahme von dem Beseitigungsverbot möglich (Auskunft beim Landratsamt: Tel. 0731/7040-441).


Kormoran

Es handelt sich um eine besonders geschützte Tierart.
Eine Verfolgung durch berechtigten Jäger ist in der Zeit vom 16.08.-14.03. zulässig (Auskunft und Meldung: untere Jagdbehörde: Tel. 0731/7040-311);
im internationalen Vogelschutzgebiet Donauauen jedoch nur mit vorheriger Zustimmung der höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Schwaben: Tel. 0821/327-2301.


Marder

Unterliegt dem Jagdrecht.
Auskunft über Vergrämung oder Verfolgung durch den Jäger oder die untere Jagdbehörde (Tel. 0731/7040-311).


Maulwurf

Es handelt sich um eine besonders geschützte Tierart (Auskunft untere Naturschutzbehörde: Tel. 0731/7040-432).
Abfang nur bei erheblichen landwirtschaftlichen Schäden und mit Ausnahmegenehmigung der Regierung von Schwaben möglich.


Rabenkrähe, Elster, Eichelhäher

Es handelt sich um besonders geschützte Tierarten. Eine Verfolgung durch berechtigten Jäger ist in der Zeit vom 16.07. - 14.03. zulässig ( Auskunft und Meldung an untere Jagdbehörde: Tel. 0731/7040-311);
im internationalen Vogelschutzgebiet Donauauen jedoch nur mit vorheriger Zustimmung der höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Schwaben: Tel. 0821/327-2301).