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Vertragsnaturschutz

Der Freistaat Bayern gewährt für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken ein Entgelt, wenn diese Flächen entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogrammes bewirtschaftet werden. Dieses Programm soll u.a. dazu beitragen,

  • die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu verbessern,
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft zu sichern,
  • die Lebensräume und Lebensgemeinschaften der heimischen Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten, zu entwickeln und soweit möglich wiederherzustellen,
  • den Biotopverbund Bayern aufzubauen sowie das Europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 in Bayern zu entwickeln.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich

  • Landwirte,
  • landwirtschaftliche Betriebe,
  • anerkannte Naturschutzverbände und -vereine,
die landwirtschaftlich nutzbare Flächen innerhalb der festgelegten Gebietskulisse (z. B. Flächen in Naturschutzgebieten, innerhalb der Biotopverbundachsen sowie biotopkartierte Flächen) bewirtschaften.

Interessenten wenden sich

  • für die fachliche Beurteilung der Flächen, die Festlegung der Bewirtschaftungseinschränkungen und Förderbeträge an die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Neu-Ulm.
    Voraussetzung ist, dass die betroffenen Grundstücksflächen bereits beim Amt für Landwirtschaft und Forsten digitalisiert worden sind.

  • Die Antragstellung erfolgt im Anschluss daran beim
    Amt für Landwirtschaft und Forsten Krumbach
    Jahnstraße 4
    86381 Krumbach
    Ansprechpartner: Herr Ihle, Tel. 08282/9007-13

    Dort wird auch über den Förderantrag entschieden.

Ansprechpartner:
Herr Angerer
Tel. 0731/7040-441
E-Mail: michael.angerer@lra.neu-ulm.de

Frau Ehrens
Tel. 0731/7040-430
E-Mail: martina.ehrens@lra.neu-ulm.de