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Schadensfälle mit Boden- bzw. Gewässerverunreinigungen

Das Austreten eines wassergefährdenden Stoffes (z.B. Heizöl, Benzin usw.) von einer nicht nur unbedeutenden Menge ist unverzüglich dem Landratsamt oder der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen, sofern die Stoffe in ein oberirdisches Gewässer, eine Abwasseranlage oder in den Boden eingedrungen sind oder aus sonstigen Gründen eine Verunreinigung oder Gefährdung eines Gewässers nicht auszuschließen ist.

Die Verpflichtung besteht auch beim Verdacht, dass wassergefährdende Stoffe bereits aus einer Anlage ausgetreten sind und eine Gefährdung eines Gewässers entstanden ist.

Sofern eine Gewässerverunreinigung noch verhindert oder gemindert werden kann, ist ferner sofort die örtlich zuständige Feuerwehr zu alarmieren.

Bitte informieren Sie das Landratsamt über einen Schadensfall unter Tel. 0731/7040-421, -420 oder -428. Außerhalb der Dienstzeit erfolgt die Benachrichtigung des Landratsamtes über die Polizei.