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Informationen zur Heizöllagerung

Bei Heizöl handelt es sich um einen wassergefährdenden Stoff. Bei der Lagerung und dem Umgang mit Heizöl sind deshalb besondere Sicherheits- u. Sorgfaltspflichten zu beachten. Das Lagern von mehr als 1.000 l Heizöl (in Wasserschutzgebieten auch geringerer Mengen) ist der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen. Eine Baugenehmigung ist notwendig für Tankanlagen mit einem Volumen von über 10.000 l.

Nach den Vorschriften der Anlagenverordnung (VAwS) des Bayer. Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit sind unterirdische Tankanlagen (Erdtanks) generell und oberirdische Tankanlagen mit einer Aufnahmekapazität von mehr als 10.000 l Heizöl vor ihrer Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung durch zugelassene Sachverständige auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüfen zu lassen. Die Prüfung ist mindestens alle 5 Jahre zu wiederholen. Eine Prüfpflicht besteht auch vor der Wiederinbetriebnahme einer länger als 1 Jahr stillgelegten Anlage oder wenn die Anlage stillgelegt wird.
Sonderregelungen bestehen für Tankanlagen in Wasserschutzgebieten und Gebieten, bei denen die Gefahr besteht, dass sie bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen werden.

Nähere Auskünfte über die an die Tankanlagen zu stellenden Anforderungen, deren Überwachung und die anerkannten Sachverständigenorganisationen etc. erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-422 oder -428.

Folgende Formulare stehen zur Verfügung: