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Wasserschutzgebiete

Zum Schutz der Brunnen der öffentlichen Wasserversorgungen bestehen im Landkreis Neu-Ulm insgesamt 39 Wasserschutzgebiete. Die Schutzgebietsverordnungen beinhalten zum Schutz des Grundwassers Verbote und Beschränkungen bezüglich der Errichtung von Anlagen und der Nutzung der im Schutzgebiet liegenden Grundstücke. Die Verordnungen mit den Originalschutzgebietskarten können bei Bedarf beim Landratsamt auf Zimmer Nr. 311 im 3. OG eingesehen werden.