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Begleitetes Fahren ab 17

Nach bestandener Fahrprüfung erhält der Jugendliche mit 17 Jahren eine befristete Prüfungsbescheinigung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf nur mit einer Begleitperson, die in der Prüfungsbescheinigung mit aufgeführt ist, gefahren werden.

Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein und darf bei Antragstellung nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.

Notwendige Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
  • Zusatzantrag für das Begleitete Fahren ab 17
  • Beiblatt für Lichtbild und Unterschrift (beim Landratsamt oder Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erhältlich)
  • 1 Lichtbild neuen Datums, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild)
  • Meldebescheinigung (Ausstellung durch Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung)
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (z.B. Augenoptikerbetrieb) oder augenärztliches Zeugnis bzw. Gutachten
  • Nachweis über die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort

Kosten:

für die Überprüfung jeder Begleitperson: 11,00 Euro
für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung: 7,70 Euro
für die Ersterteilung der Fahrerlaubnis: 38,30 Euro

Weitere Informationen unter Tel. 0731/7040-383 bzw. -344 oder unter www.innenministerium.bayern.de.