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Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie kann auf Antrag jeweils um diesen Zeitraum verlängert werden.

Voraussetzungen:
  • Besitz eines Führerscheins im Scheckkartenformat
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer vergleichbaren Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren (bei Krankenkraftwagen: ein Jahr) oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Nachweis der Ortskenntnis, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat (soweit noch nicht geprüft); bei Taxi grundsätzlich erforderlich
  • persönliche Zuverlässigkeit
Notwendige Unterlagen:
  • Antrag
  • Führerschein
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis
    (kann über die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung beantragt werden)
  • augenärztliches Gutachten bzw. Zeugnis
    (diese Untersuchung kann durch einen Augenarzt, einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder einem Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt werden)
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    (diese Untersuchung kann von einem Arzt Ihrer Wahl, z. B. dem Hausarzt, durchgeführt werden)
ab Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. wenn eine Verlängerung über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus erteilt werden soll:
  • leistungspsychologisches Gutachten gemäß Anlage 5 Nr. zur FeV
    (diese Untersuchung kann durch einen Betrieb- oder Arbeitsmediziner oder einem Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt werden)
Durch das Landratsamt wird auch noch eine Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt eingeholt; je nach den Registereinträgen kann auch noch ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich werden.

Kosten: 32,90 Euro

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-385.