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Aufgabenverteilung
Veterinärdienst

 

Veterinärdienst


AnzeigenTierarzneimittelüberwachung
AnzeigenMilchüberwachung
AnzeigenFuttermittelrecht
AnzeigenSchlachttier- und Fleischuntersuchung
AnzeigenTierschutz
AnzeigenTierseuchen
AnzeigenTierkörperbeseitigung
AnzeigenReisebestimmungen für Haustiere
AnzeigenFleischhygiene/-untersuchungsgebühren
  


Tierarzneimittelüberwachung

Das Veterinäramt überwacht den Verkehr mit Arzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung, insbesondere bei den Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.

Folgendes wird überwacht:

  • Herstellung, Vertrieb und Anwendung von Arzneimitteln für Tiere mit besonderer Berücksichtigung möglicher Rückstandsbildungen in Lebensmitteln tierischer Herkunft
  • Herstellung, Vertrieb und Anwendung von Fütterungsarzneimitteln
  • Nachweisverpflichtung der pharmazeutischen Unternehmer, Großhändler, Vermischer, prakt. Tierärzte, Tierhalter, Tierheilkundigen über Herkunft und Verbleib der Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren
Das Veterinäramt überwacht außerdem den Betrieb der tierärztlichen Hausapotheken und die Ausübung des tierärztlichen Dispensierrechts.

Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 34 Abs. 1 Satz 1 der Tierimpfstoffverordnung ist der Fachbereich Veterinärdienst zuständig.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-662.



Milchüberwachung

Hierbei handelt es sich insbesondere um die:
  • Überwachung der Eutergesundheit der Tiere
  • Verhütung der Übertragung von Zoonosen
  • Untersuchung und Beurteilung von Milch und Milcherzeugnissen auf hygienische Beschaffenheit und Verkehrsfähigkeit
  • Untersuchung von Milch und Milcherzeugnissen auf Rückstände
  • Überwachung der Hygiene der Milcherzeugerbetriebe, Transportfahrzeuge, Verarbeitungsbetriebe und Milchhandelsbetriebe
  • Zulassung und Überwachung der Milcherhitzungseinrichtungen in Molkereien
  • Beratung in Fragen der Hygiene und Technologie des Molkereiwesens
  • Ausstellung amtlicher Bescheinigungen im Falle der Ausfuhr von Milch und Milcherzeugnissen

Im Rahmen des Probenplanes werden Milchproben von der Lebensmittelüberwachung regelmäßig gezogen und vom Landesuntersuchungsamt untersucht.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-662.



Futtermittelrecht

Zuständig für das Futtermittelrecht für ganz Bayern ist die Regierung von Oberbayern. Die Futtermittel-Probenahme im Landkreis Neu-Ulm wird für die Regierung von Oberbayern durch den Veterinärdienst Neu-Ulm durchgeführt.

Nähere Informationen zum Futtermittelrecht und Hygienepaket erhalten Sie unter www.regierung.oberbayern.bayern.de unter dem Stichwort „Futtermittelüberwachung“.

Zu Futtermittel-Probenahme im Landkreis Neu-Ulm erhalten Sie telefonisch Auskunft unter 0731/7040-662.



Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die:
  • Durchführung und Überwachung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Inland
  • Durchführung und Überwachung der Schlachtgeflügel- und Geflügelfleischuntersuchung im Inland
  • Einfuhruntersuchung von Fleisch und Fleischerzeugnissen
  • Krankheitsfeststellung bei Schlachttieren
  • Untersuchung auf Trichinen sowie bakteriologische Fleischuntersuchung
  • Rückstandsuntersuchungen vor und nach der Schlachtung und sonstige weitergehende Untersuchungen
  • Ermittlungen in den Herkunftsbeständen der Tiere
  • Überwachung der Verwertung und der unschädlichen Beseitigung von untauglichem Fleisch
  • Überwachung der Hygiene bei der Fleischausfuhr nach Maßgabe der Anforderungen der Empfangsländer
  • Zulassung und Überwachung der Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetriebe sowie der Kühl- und Gefrierhäuser bzw. -einrichtungen für den Handelsverkehr mit frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen, Geflügelfleisch oder Geflügelfleischerzeugnissen
  • Ausstellung der für den Handelsverkehr mit Fleisch und Fleischerzeugnissen sowie mit Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnissen erforderlichen Genusstauglichkeitsbescheinigungen und sonstiger amtlicher Atteste.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-662.



Tierschutz

Die Aufgaben bestehen insbesondere in der
  • Überwachung des Tierhandels und der Tiertransporte
  • Überwachung der Tierhaltungen, insbesondere der Nutztierhaltung in neuzeitlichen Haltungssystemen
  • Genehmigung der Tierversuche und Überwachung der Versuchstierhaltungen und -einrichtungen
  • Sachverständigentätigkeit

Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Tierschutzrecht wird vom Fachbereich Veterinärdienst durchgeführt.
Außerdem ist dieser auch für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 11 des Tierschutzgesetzes für gewerbliche Tierhaltung, Tierzucht und Handel mit Tieren zuständig.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-662 oder -681.



Tierseuchen

Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um:
  • Vorbeugende Maßnahmen zum Schutze gegen Seuchengefahren
  • Überwachung des Tierverkehrs im Inland
  • Überwachung des innergemeinschaftlichen Handelsverkehrs mit lebenden Tieren, tierischen Teilen und Erzeugnissen
  • Tiergesundheitsfragen bei der Ausfuhr von Tieren, tierischen Teilen und Erzeugnissen
  • Ermittlung und Feststellung von Tierseuchen
  • Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen
  • Feststellung und Erhaltung der Seuchenfreiheit von Tierbeständen
  • Feststellung und Gewährung von Entschädigungen und Beihilfen für Tierverluste durch Tierseuchen

Die von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten (Zoonosen) finden besondere Aufmerksamkeit. Das Veterinäramt unterrichtet das Gesundheitsamt über Beobachtungen, die für deren Tätigkeit von Bedeutung sind.

Für die Erteilung von Erlaubnissen nach dem Tierseuchenrecht (z.B. Psittakoseerlaubnis), Erlass von Anordnungen (z.B. Schutzmaßnahmen bei Tierseuchen), die Durchführung von Ordnungswidrigkeiten (z.B. nach der Viehverkehrsverordnung) ist der Fachbereich Veterinärdienst zuständig.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-662.



Tierkörperbeseitigung

Damit Erreger übertragbarer Krankheiten verhindert werden und damit die Gesundheit von Mensch und Tier nicht in Gefahr ist, beseitigt das Veterinäramt Tierkörper und -teile. Dabei werden Tierkörperbeseitigungspläne aufgestellt sowie Einzugsbereiche und Sammelstellen bestimmt.
Die Sammelstellen und der Transport der Tierkörper, Tierkörperteile und tierischen Erzeugnisse (z.B. Konfiskat, Schlachtabfälle, getötete Wildtiere wie Füchse) sowie die Einrichtung und der Betrieb von Tierkörperbeseitigungsanstalten werden vom Veterinäramt überwacht.

Der Landkreis Neu-Ulm ist seit 1989 Mitglied im "Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried, Landkreis Ostallgäu". Der Zweckverband hat die Aufgaben und Befugnisse des Landkreises nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz übernommen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter folgenden Telefon-Nummern:

  • Tierkörperbeseitigungsanstalt "Kraftisried": Tel. 08377/92940-0, Fax 08377/92940-19

  • Fragen zum Tierkörperbeseitigungsrecht: Tel. 0731/7040-681

  • Fachliche Fragen zur Tierkörperbeseitigung: Tel. 0731/7040-662


Reisebestimmungen für Haustiere

Seit dem 1.Oktober 2004 gelten zum Schutz vor Tollwut EU-einheitliche Anforderungen im Reiseverkehr mit Heimtieren (Hund, Katze, Frettchen).
Im Reiseverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten muss für jedes Tier ein Heimtierausweis mitgeführt werden. Diese werden von allen praktischen Tierärzten ausgestellt. Die Tiere müssen entweder mit Microchip oder mit Tätowierung gekennzeichnet sein und eine gültige Tollwutimpfung vorweisen.

Für tollwutfreie EU-Mitgliedstaaten (z.B. Schweden, Irland, Malta und das Vereinigte Königreich) gelten Sonderbestimmungen (zusätzliche Anforderungen) bis zum 3. Juli 2008.

Bei der Wiedereinreise nach Deutschland nach einem Aufenthalt in einem Nicht-EU-Land gelten je nach Tollwutsituation in dem betreffenden Land u. U. zusätzliche Anforderungen.

Für Ersteinreise aus Drittländern nach Deutschland gelten ebenfalls zusätzliche Anforderungen.

Nähere Ausführungen zu den aktuellen Reisebestimmungen enthält auch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Für Fragen in Einzelfällen und zu den Sonderregelungen erhalten Sie Informationen unter Tel.-Nr. 0731/7040-662.



Fleischhygiene/-untersuchungsgebühren

Der Landkreis Neu-Ulm erhebt auf der Grundlage des Fleischhygienegesetzes Gebühren für Amtshandlungen der amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure. Die Gebührenhöhe bemisst sich nach der Fleischhygiene-Gebührensatzung des Landkreises.

Die Gebühren für die amtlichem Untersuchungen (Normalgebühren) betragen derzeit im Einzelnen:

Tierart

Leistung in Euro
bei Haus-
schlachtung

Leistung in Euro
bei gewerblicher Schlachtung



Rind24,5016,48

Kalb24,5012,09

Schwein

21,0010,02

Ferkel21,00  9,14

Einhufer31,0021,57

Schaf/Lamm/Ziege15,50  4,86

andere Paarhufer21,0021,33

Hauskaninchen   0,21

Wildkaninchen/Hase   0,19

Haarwild/Wildwiederkäuer19,69  4,86

Wildschwein <25 kg 14,00
Wildschwein >25 kg13,10
+ ggf. 8,62
pauschales
Wegegeld
10,02

Gesonderte Trichinenuntersuchung 4,40  4,40

Bakteriologische Untersuchung 55,50

Rückstandsuntersuchung

- Hemmstoffe

- sonst. Rückstandsuntersuchungen

 

 38,86

132,42



sonstige Untersuchungen
i. S. v. Anlage I Kapitel III Nr. 4 FLHV

   8,08  8,08

Weitere Auskünfte sind unter folgenden Telefonnummern zu erhalten:
Fleischhygienegebühren Tel. 0731/7040-686