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Förderung

Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“

Unternehmen haben Anspruch auf diesen Bonus, wenn sie einen zusätzlichen Ausbildungsplatz für Altbewerber ohne Schulabschluss, mit Sonderschulabschluss oder mit einem Hauptschulabschluss anbieten. Auch wenn die jungen Menschen einen schlechten Realschulabschluss haben, kann der Ausbildungsbonuns gewährt werden. Das bedeutet, die Abschlussnote in Deutsch oder Mathematik ist höchstens "ausreichend". Bei Ausbildungsplatzsuchenden mit höheren Schulabschlüssen prüfen die Arbeitsagenturen, ob ein Bonus in Frage kommt. Dies könnte sein, wenn sich ein Bewerber bereits seit mehr als zwei Jahren erfolglos um eine berufliche Ausbildung bemüht hat.  

Die bis Ende 2013 befristete Regelung sieht einen einmaligen Ausbildungsbonus von 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro für jeden zusätzlichen Auszubildenden vor. Die erste Hälfte wird nach Ablauf der Probezeit, die zweite nach Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung gezahlt. Wie hoch die Förderung im Einzelfall ist, hängt von tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütungen ab. Richten Unternehmen einen zusätzlichen Ausbildungsplatz für behinderte und schwerbehinderte junge Menschen ein, erhöht sich der Bonus um 30 Prozent.

Weitere Information:www.bmas.de 



Fit for Work 2011

Bayerische Ausbildungsbetriebe, die mit Jugendlichen aus Praxisklassen und mit Jugendlichen ohne Schulabschluss einen Berufsausbildungsvertrag schließen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro.

Weitere Information sowie das Antragsformular unter http://www.stmas.bayern.de/arbeit/bildung/fitforwork11.htm


Sonderprogramm WeGebAU

Die Agentur für Arbeit stellt ein neues Programm vor. Das Programm zur Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen soll das Interesse und die Bereitschaft von Betrieben und Beschäftigten an Weiterbildung wecken. Es ist auf Beschäftigte ausgerichtet, die entweder gering qualifiziert oder älter als 45 Jahre sind.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, durch die Übernahme der Lehrgangskosten und im Einzelfall durch einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
Information: Agentur für Arbeit Neu-Ulm, Arbeitgeber-Service, Telefon 0731-70799-199 oder -152 oder -117. E-Mail: neu-ulm.arbeitgeber@arbeitsagentur.de.